Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege wirkt als staatliche Denkmalfachbehörde bei der Ausführung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes mit.
Es hat insbesondere die Aufgaben,
die Denkmalschutz-, Bau- und Planungsbehörden, Kirchen und andere, insbesondere Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen, fachlich zu beraten,
Kulturdenkmale zu erfassen, zu erforschen, zu dokumentieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen sowie das Verzeichnis nach § 4 Abs. 1 NDSchG aufzustellen und fortzuführen,
Restaurierungen und Grabungen durchzuführen,
wissenschaftliche Grundlagen für die Denkmalpflege zu schaffen,
zentrale Fachbibliotheken und Archive zu unterhalten.
Das Landesamt stellt als Service eine Reihe von Informationsangeboten zur Verfügung, die einen Einblick in die denkmalpflegerischen Aktivitäten in Niedersachsen vermitteln helfen.
Hier soll der Zugang zu weiterführenden Informationen wie Veranstaltungskalender, Neuerscheinungen und aktuelle Downloads erleichtert werden. In diesem Bereich finden Sie beispielsweise das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz sowie aktuelle Adressen-Listen und regionale Zuständigkeiten der Stützpunkte des Landesamtes.