Das Referat Archäologie hat gemäß dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) für den Schutz, die Pflege und Erforschung der archäologischen Kulturdenkmale mit Sorge zu tragen. Die Aufgaben im einzelnen ergeben sich aus dem §21 NDSchG in Verbindung mit den §4 und 26 NDSchG sowie den z. Zt. gültigen Erlassen:
umfassende fachliche Beratung aller Beteiligten,
Erstellung von Gutachten,
die Erfassung und Erforschung der archäologischen Kulturdenkmale,
die Durchführung von Rettungs- und Forschungsgrabungen (mit denkmalpflegerischem Bezug) sowie von Projekten,
die Schaffung von Grundlagen für die Denkmalpflege,
Unterhaltung von Fachinformationssystemen (ADABweb) und Archiven
Veröffentlichung der Ergebnisse archäologischer Arbeit (Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen).
Die Aufgaben mit regionalem Bezug werden von den Stützpunkten aus wahrgenommen, für den Bereich Hannover von der Zentrale aus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben in der Region vor Ort und aus der Inventarisation in der Zentrale bilden Regionalteams. Die Ergebnisse der Arbeiten in den Schwerpunktprogrammen kommen unmittelbar den Regionen zugute. Der Informationsfluss bis auf die Ebene der Gemeinden stellt sicher, dass auf allen Gebieten entsprechend dem Stand der Forschung und den Methoden archäologischer Denkmalpflege professionell gearbeitet werden kann.
Eine besondere Bedeutung in der Aufgabenerfüllung liegt im Fachinformationssystem ADABweb, das für Planung, Denkmalschutz und Denkmalpflege für alle Partner die notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.