Die Baudenkmalpflege in Niedersachsen dient der Erhaltung unserer charakteristischen, durch die Jahrhunderte gestalteten Städte, Dörfer und Landschaften. Baudenkmale sind Teile unserer Identität. Sie prägen unsere Umwelt, in der wir uns wohl fühlen. Somit sind Sie auch eine wesentliche Voraussetzung für unsere Lebensqualität.
Besonders die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges und die Erfahrung, wie die Modernisierung der Städte und Dörfer seit 50 Jahren historische Bauten und vertraute Ortsbilder verändert oder beseitigt hat, haben seit Anfang der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts ein breites Interesse an der Erhaltung und der sorgsamen Pflege der Baudenkmale geweckt. Waren es bis dahin gerade einmal ungefähr tausend ganz herausragende Objekte, die von der Denkmalpflege geschützt wurden, so ermöglichte das Denkmalschutzgesetz von 1979 die flächendeckende Erfassung nahezu aller Bau- und Kunstdenkmale in Niedersachsen. So sind heute etwa 80.000 Objekte in den Denkmallisten verzeichnet. Innerhalb des gesamten Baubestands entspricht das einem Anteil von gerade einmal zwei Prozent, in manchen historischen Altstädten bisweilen auch einmal mehr.
In aller Regel sind Baudenkmale Häuser zum Wohnen und zum Wirtschaften, zur Arbeit und zur Produktion. In vielfältiger Form erinnern sie an vergangene Zeiten. Jedes einzelne ist für sich ein Individuum. Immer hat es eine geschichtliche oder städtebauliche Bedeutung, nicht selten mit gestalterischem Anspruch. Dabei kann es durchaus auch landschaftlichen Prägungen unterliegen. Berühmt sind vor allem die niederdeutschen Hallenhäuser. Aber auch das friesische Gulfhaus, die Windmühlen oder das verkleidete Ernhaus im Südosten Niedersachsens prägen ganze Landstriche. Einzeln wie als Gruppen baulicher Anlagen treten vor allem in den Städten geschützte Wohn- und Gewerbebereiche, Verkehrs- und Administrationsbauten, Schlösser und Gärten, manche Industrieanlagen oder auch die Möblierung des öffentlichen Raums in Erscheinung. Eher selten stehen ihrem Schutz und dem öffentlichen Konsens darüber Einzelinteressen entgegen.
Wie die Baudenkmalpflege in Niedersachsen organisiert ist, wie sie beraten und fördern kann, entnehmen Sie den folgenden Seiten und Links. Die Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege stehen Ihnen für offene Fragen telefonisch, schriftlich, per Email und vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Als Richtschnur gelten folgende Zuständigkeiten: Das Landesamt für Denkmalpflege entscheidet über die Denkmaleigenschaft und berät in baufachlichen, konservatorischen und restauratorischen Problemstellungen. Darüber hinaus kann es nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Bauherren bei Maßnahmen an Baudenkmalen finanziell unterstützen. Die in Kommunal- und Landkreisverwaltungen angesiedelten Unteren Denkmalschutzbehörden beraten ebenfalls vor Ort, nehmen Stellung in Planungs- und entscheiden in Baugenehmigungsverfahren. Als Kontrollinstanz über die Denkmalpflege wirkt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, in dem die oberste Denkmalschutzbehörde des Landes und damit die regulierende Fachaufsicht in Dissens- und Konfliktfällen angesiedelt ist.