Niedersachsen hat der Bedeutung von Schutz und Pflege der Kulturdenkmale mit dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz von 1979 Rechnung getragen. Seitdem besteht neben den Denkmalschutzbehörden das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege als zentrale Fachbehörde des Landes mit Sitz in Hannover (bis zum 01.01.1998 als Institut für Denkmalpflege).
Das NLD ist dem Schutz des kulturellen Erbes verpflichtet. Seine Hauptaufgaben sind:
die Kulturdenkmale über und unter der Erde zu erfassen, zu erforschen, zu dokumentieren und die Ergebnisse zu veröffentlichen,
das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufzustellen und fortzuschreiben,
die Denkmalschutzbehörden, die Landeskirchen, das Staatliche Baumanagement und die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen fachlich zu beraten,
Restaurierungen und Grabungen durchzuführen,
wissenschaftliche Grundlagen für die Denkmalpflege zu schaffen,
zentrale Fachbibliotheken und Archive vorzuhalten,
Spezialwissen sowie Fortbildung für die 98 Denkmalschutzbehörden bereitzustellen.
Als außeruniversitäre Forschungseinrichtung bekennt sich das NLD zu den von der Deutschen Forschungsgemeinschaft angeregten Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben gliedert sich das Landesamt in vier Arbeitsbereiche: